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Rechtspfleger*innen nehmen neben Richter*innen Aufgaben in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in ihrem Wirkungskreis bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbstständig und eigenverantwortlich. Rechtspfleger*innen sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen.
Zum Studium kann zugelassen werden, wer über eine abgeschlossene, zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung verfügt.
Beamte auf Widerruf erhalten während des Studiums monatlich einen Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1.394,56 € brutto (Stand 1.12.2022).
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Peronalreferat
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
oder online über das Karriereportal Interamt.
Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind überwiegend in den Geschäftsstellen tätig. Dort sind sie Ansprechpartner*innen für ratsuchende Bürger*innen und beziehen deren besondere Situation in die Bearbeitung mit ein. Die Aufgaben umfassen u.a.: die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen sowie das fertigen von Schriftstücken.
Der Ausbildungsberuf erfordert den Mittleren Schulabschluss (MSA) oder einen erfolgreichen Ersten Schulabschluss (ESA) nebst für die Laufbahn förderliche abgeschlossene Berufsausbildung.
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge von monatlich 1.317,18 € brutto (Stand 1.12.2022) gezahlt.
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Peronalreferat
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
oder online über das Karriereportal Interamt.